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Tabaksteuer auf E-Zigaretten

Tabaksteuer auf E-Zigaretten ab dem 1.Juli 2022. Erstmals werden neben den Tabakwaren auch die E-Zigaretten Liquids vom Staat besteuert. Pro 1ml kommen 16 Cent Steuern zzgl. MwSt. auf alle Flüssigkeiten obendrauf. Insgesamt also rund 19 Cent. Das macht bei einem Liquid- Fläschchen mit 10ml Inhalt einer Verteuerung um 1,90 Euro. Die Tabaksteuer auf E-Zigaretten trifft sowohl Liquids, als auch Liquids in Cap und Einweg E-Zigaretten, sowie Basen, Aromen und Nikotin-Shots.

Zur Zeit dürfen die vor dem Datum produzierten Produkte bis Februar 2023 noch ohne Steuern verkauft werden. Alle nach dem 1. Juli 2022 produzierten Produkte werden mit der Steuer belegt.

Auf Grund dieser Erhöhung ist mit einer enormen Nachfrage nach steuerfreien Produkten zu rechnen.

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Krankheitsfälle bei Dampfer.THC war schuld

Fachleute wie der Grazer Toxikologe Bernd Mayer haben es erwartet, jetzt hat die US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) es bestätigt: Die Krankheitsfälle von Dampfern in den USA stehen offenbar in engem Zusammenhang mit gepanschten THCLiquids.

Die CDC rät denn auch, „keine E-Zigaretten oder Vaping-Produkte zu verwenden, die THC enthalten“. Insbesondere solle man Liquids nur von offiziellen Herstellern erwerben.

Ergebnis von Labortests Anlass für die Warnung war das Ergebnis von Labortests mit Lungenflüssigkeiten von 29 Patienten, die unter „Evali“ (E-Cigarette or Vaping Product Use-Associated Lung Injury, mit dem Konsum von E-Zigaretten oder Dampf-Produkten zusammenhängende Lungenverletzung) litten. Dabei wurde festgestellt: In allen Proben fand sich Vitamin-E-Acetat. Dieser Stoff ist geruchs- und geschmacksneutral und weist eine THC-Öl-ähnliche Viskosität aus. Daher wird es häufig als Streckmittel genutzt. So erzielen Pantscher mit vergleichsweise niedrigem Kapitaleinsatz (ein Liter VitaminE-Acetat kostet im Großhandel ab etwa 50 Euro) üppige Wiederverkaufsbeträge (THC-Öl pro Liter Schwarzmarktpreis ab etwa 3000 USDollar / 2720 Euro, Verkaufspreis für legale Produkte ab etwa 6000 Dollar).

Verband erleichtert Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), zeigte sich erleichtert über die Erkenntnisse: „Damit dürfte nun endgültig geklärt sein, dass reguläre E-Zigaretten nicht für die aktuelle Erkrankungswelle verantwortlich sind. Vitamin-E-Acetat kam und kommt in regulären Liquids nämlich überhaupt nicht vor. Der Stoff ist ein bekanntes Streckmittel für THC-haltige E-Joints, dessen Einsatz in normalen E-Liquids weder wirtschaftlich noch praktisch Sinn macht.“ Dobrajc wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang keine Evali-Fälle gab.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) forderte eine Rückkehr zu den Fakten: „Seit Monaten wird die handelsübliche E-Zigarette zu Unrecht mit den Vorfällen in den USA in Verbindung gebracht. Genauso lange weisen wir darauf hin, dass es keinen Zusammenhang gibt und dass es sich um illegalen Drogenkonsum mit E-Joints handelt“, betonte Dahlmann. Nach der Klarstellung durch die CDC sollte es nun endlich wieder um das unbestrittene Potenzial der elektrischen Zigarette für den Tabakstopp und damit für die öffentliche Gesundheit gehen.

Strengere Vorschriften in Deutschland In der Bundesrepublik gelten deutlich strengere Vorschriften als in den USA. So regelt das Tabakerzeugnisgesetz die Zusammensetzung nikotinhaltiger Liquids. Vitamine und andere Stoffe, die „einen gesundheitlichen Nutzen suggerieren“ sind demnach ebenso verboten wie bestimmte Aromastoffe oder Koffein. Eine Übersicht über die verbotenen Stoffe findet sich in Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung. Erlaubt sind dagegen Inhaltsstoffe, die weder erhitzt noch nicht-erhitzt ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Kleiner Haken aus Konsumentensicht: Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht den Vorgaben der TPD 2. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung dürften sie auch Vitamine enthalten und an Minderjährige verkauft werden.

Offene Fragen Nach dem Aufatmen wegen der offenbar erfolgreichen Ursachenforschung müssen sich die amerikanischen Behörden nun jedoch unangenehme Fragen stellen lassen. Bereits am 5. September hatte die Food and Drug Administration (FDA) auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Vitamin-E-Acetat und schweren Lungenschäden hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt wies die Statistik fünf Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von THC-Liquids auf.

Quelle: BTWE

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Tote in den USA durch E-Zigaretten!

Was stimmt überhaupt daran!

Tote durch E-Zigaretten?

Die nachstehenden Artikel sollen Licht ins Dunkle bringen.

Panik in den Medien:

Kranke und Tote durch E-Zigaretten?

Die Lungenerkrankungen und Todesfälle in den USA, die mit E-Zigaretten in Verbindung gebracht werden, haben allen Anzeichen nach ihre Ursache im Konsum illegaler, keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegender und mit fragwürdigen Substanzen gestreckter Drogen. Warum man sich dessen sicher sein kann. Die E-Zigarette ist unschuldig. Mit der gleichen Argumentation könnte man Autos die Schuld an Unfällen aufgrund von Alkoholkonsum geben.

Falsche Berichterstattung:

Mangelnde Sachkenntnis der Medien

Dass in den Medien keine oder eine nur unzureichende Differenzierung stattfindet, ist aufgrund der äußerlichen Ähnlichkeit (siehe Vergleich links) von „Dabbing Pens“ zum Konsum THC-haltiger Substanzen und „E-Zigaretten“ zum Konsum nikotinhaltigen Liquids nachvollziehbar aber dadurch nicht minder falsch. Medien neigen dazu, komplexe Sachverhalte zu vereinfachen und zu verkürzen. In den Schlagzeilen werden E-Zigaretten für die vielfach auftretenden Erkrankungen verantwortlich gemacht. Das ist eingängig und spektakulär. Die wesentliche Ursache liegt jedoch im Konsum illegal beschaffter und verunreinigter Drogen.

Fatale Folge der Desinformation:

Gefährdung von Menschenleben

Durch die omnipräsenten Sensationsmeldungen werden Verbraucher verunsichert: Millionen ehemaliger Raucher, die den Rauch-Ausstieg mit Hilfe der E-Zigarette geschafft haben, werden zurück zur Tabakzigarette getrieben. Die Erfolge, die zur Reduzierung der Risiken des Tabakrauchens geführt haben, werden zunichte gemacht. Noch-Raucher verwerfen aus unbegründet verursachter Angst die Möglichkeit, auf die deutlich weniger schädliche E-Zigarette umzusteigen. Das gefährdet das Leben von Millionen Menschen.

Wissenschaftlich weitgehende Einigkeit:

E-Zigarette ist 95% weniger schädlich

Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakrauch weniger schädlich sind. Sie haben sich millionenfach als probates Mittel zur Rauchentwöhnung bewährt und haben eine doppelt so hohe Wirksamkeit als Ausstiegshilfe gegenüber klassischen Nikotinersatztherapien. Dass sie für Kinder ein Einstieg in den Tabakkonsum sind, spiegelt sich in keinerlei Untersuchungen wider, im Gegenteil: Sie werden fast ausschließlich von (ehemaligen) Tabakrauchern genutzt. E-Zigaretten sind in der EU, auch bezüglich der Inhaltsstoffe, reguliert und behördlich überwacht.

Es ist ein unverantwortlicher gesundheitspolitischer Fehler, diese Fakten zu ignorieren und zu verdrehen.

Quellenangabe siehe: ezigarettensindnichtschuld.de

Vergiftungen nicht durchs Dampfen

Nachdem in den USA illegale und gestreckte Cannabis-Produkte zu Todesfällen geführt haben, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) vor dem Konsum solcher illegaler Erzeugnisse. Gleichzeitig betont die Organisation den fundamentalen Unterschied zur herkömmlichen E-Zigarette und mahnt die Aufklärung von Verbrauchern an.   

Zwei unterschiedliche Produkte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Sogenannte E-Joints sind keine E-Zigaretten. Rein äußerlich ähneln diese Cartridges zwar der herkömmlichen E-Zigarette, tatsächlich aber handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produkte.“ Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) unterlägen gesetzlichen Kontrollen und einer strengen Regulierung, so Dobrajc. Für die E-Joints gelte das nicht, ihre THC-haltigen Flüssigkeiten seien potenziell lebensgefährlich.  

Vitamine in Deutschland untersagt In nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten hingegen sind in Deutschland Vitamine als Zusatzstoff gesetzlich untersagt; das Verwenden des Acetats zum Strecken ist zudem nicht sinnvoll. „Reguläre Liquids für EZigaretten enthalten keine Lipide, Punkt“, stellt der VdeH-Vorsitzende klar. Labortests in den USA zeigten außerdem, dass einige der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Flüssigkeiten für E-Joints mit einem Fungizid verunreinigt waren, das bei Erhitzung zu lebensgefährlichem Cyanid werden kann. Eine weitere Studie zeigt, dass die Lungenschäden aussehen, wie durch Vergiftungen verursacht. „Das sind eindeutige Hinweise darauf, dass es zu einer durch die Inhalation toxischer Substanzen ausgelösten akuten Entzündung gekommen ist und es sich nicht um ein grundsätzliches Phänomen aufgrund chronischen Konsums handelt“, so Dobrajc. Da nicht auszuschließen ist, dass E-Joints auch hierzulande auf dem Schwarzmarkt auftauchen, fordert der VdeH eine bessere Verbraucheraufklärung: „Alle betroffenen Stoffe finden sich nicht in den herkömmlichen, freiverkäuflichen Liquids. E-Zigaretten bergen deshalb nicht dasselbe Risiko wie E-Joints“, so Dobrajc.  

US-Fälle nicht übertragbar auf Deutschland Zu diesem Urteil kamen jüngst auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Beide Institutionen stellten klar, dass die Vorkommnisse in den USA nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun haben und verweisen auf die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakrauch. Michal Dobrajc appelliert: „Öffentliche Stellen in Deutschland haben die tatsächliche Lage erkannt und kommunizieren eindeutig, was die eigentliche Gefahr ist. Die Medien haben eine hohe Verantwortung gegenüber Verbrauchern, diesen ebenfalls deutlich zu machen, worin die Gefahr tatsächlich besteht

Quelle: BTWE

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In Thailand sind E-Zigaretten verboten

Aus aktuellem Anlass möchte ich Euch darauf Aufmerksam machen, dass der Konsum von E-Ziagretten in Thailand unter Strafe verboten ist. E-Ziagretten und Liquids dürfen nicht nach Thailand eingeführt werden.

Wer dagegen verstößt muss mit einer Haftstrafe bis zu zehn Jahren rechnen. Das Gesetz von 2014 und dessen harte Durchsetzung wird mit dem Jugendschutz gerechtfertigt. Hintergrund ist die Verhaftung einer Eingländerin die bei einer Kontrolle erwischt wurde. Sie muss mit einer Gefängnisstrafe und einer Geldbuße in Höhe von € 130,– rechnen.

Also, bevor Ihr in andere Länder verreist, informiert Euch über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Einfuhr und Konsum von E-Ziagretten.

In dem Sinne, allen immer eine angenehme Reise.

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98 Prozent fühlen sich wohl!

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Eine neue deutsche Studie zur Nutzung von e-Zigaretten, durchgeführt unter 3.320 E-Zigaretten-Nutzern, vom Zentrum für Interdisziplinären Suchtforschung der Uni Hamburg haben interessante Erkenntnisse aufgezeigt.

Der Studie zu Folge gaben 91,5 Prozent der Befragten an, sich durch die E-Zigarette das Tabakrauchen abgewöhnt zu haben.

98 Prozent der Umsteiger fühlten gesundheitliche Verbesserung. Wie z.B. besser Kondition oder weniger oder gar keinen Husten mehr. Selbst bei den sogenannten Dual-Nutzern gaben 60 Prozent an, dass sich ihr gesundheitliches Befinden verbessert habe.

Weitere Ausführungen zu dieser Studie findet Ihr unter www.vd-eh.de.

Quelle: DTZ v. 7.7.2017

VdeH

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Super Sale auf Liquids, E-Zigaretten und Zubehör

Liebe Dampfderinnen und Dampfer.

Zum 20.Mai 2017 ist die Frist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen für E-Zigaretten und E-Liquids abgelaufen.

Aus diesem Grund haben wir unsere Preise bei vielen Artikel bis zu 50 % gesenkt. Alles was nicht mehr den neuen Bestimmungen entspricht muss raus.

Bei vielen Artikel sind nur noch wenige Bestände vorhanden.

Also jetzt zuschlagen und noch mal günstig einkaufen.

Nur solange der Vorat reicht.

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E-Zigaretten sind gesundheitlich unschädlicher.

Im Hinblick auf die Schädigung der Gesundheit durch die E-Zigarette sind die Wissenschaftler des Tabakkonzernes BAT zu neuen Erkenntnissen gelangt. Sie legten eine Studie vor, der zufolge nur wenige Stoffe beim Dampfen in den Körper gelangen. Dies sind vornehmlich Wasser, Feuchthaltemittel, Aromen und wenn beim Dampfen verwendet auch Nikotin.

Es wurde in Labortests nachgewiesen, dass es durch das Einatmen dieser Stoffe zu keiner Veränderung bzw. Schädigung der DNA  in der menschlichen Lunge kommt.

Nach einer neusten, veröffentlichten Aussage der  Europäische Chemikalienagentur (EACH) reizt Propylenglykol, ein Hauptbestandteil der Liqiuds, nicht die Atemwege. Diese Veröffentlichung widerspricht dem Antrag des BAUA (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) von 2016, das Propylenglykol (Propan-1,2-diol) die Atemwege sowohl reizt als auch schädigt und somit als gesundheitsschädlich einzustufen ist.

Fazit: Gegen alle Einwände zum Trotz kann man sagen, dass das Dampfen mit der E-Zigarette wesentlich gesünder ist, als das Rauchen einer traditionellen Tabakzigarette. Gerüchten und wilden Spekulationen wird damit hoffentlich Einhalt geboten.

Quelle: DTZ Nr.2 vom 13.01.2017

 

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Sonderaktion. Beposh E-Zigaretten um 20% reduziert.

Beposh_riecht nach Party

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Wieder neue Restriktionen gegen das Dampfen?

Für sehr viel Unruhe sorgt momentan unter den Herstellern und Händlern von E-Zigaretten Liquids ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg (Az. 7 B 493/16).

In diesem Urteil geht es um die Kennzeichnung nikotinhaltiger Liquids als Gefahrstoff. Das Gericht bezieht sich hierbei auf eine Bewertung der European Chemicals Agency, wo nach Gemische mit einem Nikotingehalt von mehr als 1,67 Prozent in die Kategorie 3 einzustufen sind.

Danach müssten die Liquids mit dem Hinweis „ Giftig beim Verschlucken „ versehen sein. Des weiteren sollte das Liquid in einer kindergesicherten Verpackung aufbewahrt werden und mit einem tastbaren Gefahrenhinweis versehen sein.

Produkte dieser Kategorie dürften  dann aber nicht mehr im Versandhandel an den privaten Verbraucher abgegeben werden. Auf dem Prüfstand steht sogar das komplette Abgabeverbot an den Konsumenten.

Betroffen sind davon Liquid-Gemische mit mehr als 16,3 Milligramm je Milliliter Nikotin. Wie z. B. das sehr beliebte 18 Milligramm Liquid, dass dann komplett verboten wäre.

Dieses Urteil wurde zwar von einer niedrigen Instanz gefällt, aber man muss davon ausgehen, dass diese Entscheidung weitreichendere Auswirkungen haben wird.

Die Chemikalienverordnung geht dabei vor der Tabakproduktrichtlinie.

Quelle: DTZ 51/52 v. 23.12.2016

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