Entsorgung der Akkus und Altgeräte

ALTGERÄTE-ENTSORGUNG / BATTERIEGESETZ (BATTG)

Elektro- und Elektronikgeräte – Information für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 m², sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 m², wenn sie dauerhaft oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens 400 m² liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen bei einer Größe von mindestens 800 m² liegen. Die Rücknahme muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues, gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2, Absatz 1 ElektroG. Dazu zählen “Wärmeüberträger”, “Bildschirmgeräte” und “Großgeräte”, sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung von über 50 cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht befragt. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe besteht bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen#no-back

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols “Durchgestrichene Mülltonne”

Batterie-EntsorgungDas auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Vertreiber-Registrierungsnummer
Als Vertreiber im Sinne des ElektroG ist die Dampflust.de e. K. bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, Benno Strauß Str. 1, 90763 Fürth unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: Reg.-Nr. 29113307

Hinweis nach Batteriegesetz.

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterie-Entsorgung

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer übliche Mengen Warenangebot sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber