Warum gibt es die Liquidfläschchen nur noch mit 10ml Inhalt?
Am 04. April 2016 wurde das neue Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), kurz TPD II, verabschiedet. Zum gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers regelt es die Anforderungen an die Produktion, den Handeln und das Marketing von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Unteranderem auch die Herstellung von E-Zigaretten und die Liquids. Gemäß diesem Gesetz, dass zum 20. Mai 2016 in Kraft trat, dürfen nur noch Liquidfläschchen mit einem maximalen Inhalt von 10ml verkauft werden.
Eine Übergangsfrist bis zum 20.Mai 2016 erlaubt es der Industrie und dem Handel die Produkte, die dieser neuen Regelung noch nicht entsprechen, bis zu diesem Zeitpunkt noch zu verkaufen.
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